
KindergartenstufeIm Kindergarten werden die Voraussetzungen für eine erfolgreiche schulische Bildung geschaffen. Der Kindergarten bereitet die Kinder auf die Anforderungen der Schule vor und unterstützt und erweitert die Familienerziehung. Angeborene Fähigkeiten, bereits erlernte Fertigkeiten und besondere Begabungen zu fördern und die sozialen Kompetenzen der Kinder zu entwickeln, sind die wichtigsten Aufgaben des Kindergartens.
Alle Kinder, die bis zum 30. April das vierte Altersjahr vollenden, treten auf Beginn des nächsten Schuljahres in den Kindergarten ein. In Ausnahmefällen können Kinder, die bis zum 31. Juli 4-jährig werden, bei entsprechendem Entwicklungstand früher eingeschult werden. Ebenso kann die Einschulung um ein Jahr zurückgestellt werden. Das Schulsekretariat gibt weitere Auskünfte. Die Schule Uitikon führt Kindergärten in allen drei Schulhäusern Mettlen, Rietwis und Schwerzgrueb. Für die Zuteilung der Kinder in die Kindergärten ist die Schulleitung zuständig. Sie achtet auf eine ausgewogene Durchmischung der Klassen. Knaben und Mädchen sollen, soweit möglich, gleich stark vertreten sein. Durch die neue Volksschulgesetzgebung gehört der Kindergarten seit 1. Januar 2008 zur obligatorischen Volksschule. Die Integration in die Volksschule verschafft der Kindergartenstufe eine gleichwertige Stellung mit den andern Schulstufen. Damit macht die Volksschule einen weiteren Schritt in Richtung einer modernen und zukunftsgerichteten Schule. Alle Regelungen für die Volksschule gelten nun auch für den Kindergarten und es wurde erstmals auch ein verbindlicher Lehrplan erlassen. Weiterführende Informationen zum Kindergarten: Broschüre Umsetzung Volksschulgesetz / Handreichung Kindergarten des Volksschulamtes. Merkblatt Kindergarteneltern Eintrittsformular Kindergarten
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