
SchularztAlle Schulkinder werden im Kindergarten und auf der Sekundarstufe auf Kosten der Schule Uitikon schulärztlich auf Impfstatus, Grösse, Gewicht, Seh- und Hörvermögen untersucht. In der 4. Primarklasse wird lediglich der Impfstatus überprüft. Auf der Sekundarstufe kann die Untersuchung auf Wunsch der Schülerin oder des Schülers mit einem Gespräch ergänzt werden. Die Untersuchungstermine werden den Erziehungsberechtigten jeweils schriftlich durch die Schule Uitikon bekannt gegeben. Die Untersuchungen können auch von einer Privatärztin oder einem Privatarzt vorgenommen werden. In diesem Falle tragen die Erziehungsberechtigten die Kosten selbst.
Nach der Untersuchung werden die Erziehungsberechtigten in einem Kurzbrief vom Schularzt über den Gesundheitszustand ihres Kindes informiert. Ebenso wird der Impfausweis zugestellt, allenfalls mit einer Empfehlung, welche Impfungen zu veranlassen sind. Der Schularzt führt über jede Schülerin und jeden Schüler eine Schülerkarte. Sie unterliegt dem Arztgeheimnis. Falls bei Kindern Kopfläuse auftreten, steht für die Behandlung und deren Kontrolle die „Laustante“ zur Verfügung. Treten Epidemien auf, führen Schul- und Kantonsarzt bzw. der Bezirksarzt gemeinsam die erforderlichen Massnahmen durch. Weitere Informationen zu Gesundheit und Prävention in der Schule und zum Schulärztlichen Dienst vermittelt die Homepage des Volksschulamtes (VSA). Schulärztliche Merkblätter: Schulärztlicher Dienst Schulsack Läuse Zecken Mollusken Ringelröteln Masern Impfen Schulausschluss bei übertragbaren Krankheiten
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