Fristen für die Änderung oder Auflösung der Betreuungsvereinbarung Schülerclub
Wir stellen immer wieder fest, dass Eltern oder Erziehungsberechtigte die Fristen für die Betreuungsangebote verpassen. Daher weisen wir Sie nochmals auf diese wichtigen Daten hin:
Änderung der Betreuungsvereinbarung
Modulwechsel sind bei genügend Platz jeweils auf Beginn jedes Trimesters möglich. Änderungen sind der Administration Schülerclub jeweils per 15. März für das dritte Trimester zu melden, bzw. per 15. November für das zweite Trimester.
Auflösung der Betreuungsvereinbarung
Die Vertragsauflösung ist immer auf den Stichtag des jeweiligen Trimesters (15. März sowie 15. November) möglich. Bei Abmeldungen nach den Stichtagen ist der Rechnungsbetrag vollständig geschuldet.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Beatrix Zähner.