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Jokertage

Schülerinnen und Schülern haben gemäss §30 Volksschulverordnung Anrecht auf zwei unterrichtsfreie Tage pro Schuljahr – die Jokertage. Der Bezug von Jokertagen erfordert keine Dispensationsgründe und ist durch die Richtlinien der Schule Uitikon geregelt.

  • Jeder bezogene Jokertag gilt als ganzer Tag, auch wenn an diesem Tag nur halbtags Unterricht stattfindet.
  • Die Jokertage einer Schulstufe können auch zusammen bezogen, aber nicht auf die nächste Schulstufe übertragen werden.
  • Nicht bezogene Jokertage verfallen.
  • Jokertage müssen spätestens am Vortag der Klassenlehrperson neu via Escola-App angemeldet werden.
  • Verpasster Schulstoff muss selbstständig aufgearbeitet werden, Prüfungen sind nachzuholen.

An Tagen mit besonderen Schulanlässen wie Besuchs- oder Sporttage, während Klassenlagern und Projektwochen können keine Jokertage bezogen werden. Sie sind als Sperrzeiten* in den Terminen des Schuljahrs vermerkt.

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