
ElternmitwirkungDas neue Volksschulgesetz unterscheidet zwischen individuellen Mitwirkungsrechen und -pflichten der Eltern, die das eigene Kind betreffen, und der allgemeinen - institutionalisierten - Mitwirkung, deren Form von den Schulgemeinden geregelt wird. Institutionalisierte (allgemeine) Elternmitwirkung mit einem Elternforum Die institutionalisierte Elternmitwirkung hat zum Ziel, regelmässige Kontakte zwischen Schule und Eltern zu fördern und den Austausch von Informationen zwischen Erziehungsberechtigten und Lehrpersonen zu ermöglichen. Ausgeschlossen wird im Volksschulgesetz und in der Volksschulverordnung hingegen explizit die Mitwirkung bei Personalentscheidungen, bei methodisch-didaktischen Entscheidungen sowie bei Anordnungen organisatorischer Art, wie der Zuteilung zu einer Schule oder Klasse, bei Weisungen im Schulalltag, bei der Notengebung und der Schülerbeurteilung. In Uitikon wurden zu Beginn des Schuljahres 2008/09 die Grundlagen für die institutionalisierte Elternmitwirkung geschaffen, welche operativ ab dem Schuljahr 2009/10 eingeführt wurde. Eine Gruppe von Eltern erarbeitete zusammen mit der Schulprojektgruppe das Konzept und das Reglement des Elternforums, welches von der Schulpflege am 30. März 2009 verabschiedet wurde. An der gut besuchten 1. Vollversammlung vom 4. Juni 2009 wurde der Vorstand für eine zweijährige Amtsperiode gewählt. Er besteht aus sieben Uedikerinnen und Uedikern, welche alle Schulhäuser und Schulstufen repräsentieren. An seiner Sitzung vom 22. Juni 2009 wählte der Vorstand aus seiner Mitte Jacqueline Suter-Jester als Präsidentin und Stephanie Ehrensberger als Vizepräsidentin. Informationen zu den Aktivitäten und zu möglichen Elternengagements gibts auf der Homepage des Elternforums Uitikon.
Individuelle Elternmitwirkung Die Lehrerschaft ist im Sinne der gegenseitigen schulischen und erzieherischen Unterstützung interessiert, mittels Informationsveranstaltungen und Gesprächen den regelmässigen Kontakt mit den Erziehungsberechtigten zu pflegen. Die Eltern haben zudem das Recht und die Pflicht, den Kontakt mit der Schule und vor allem mit der Klassenlehrperson ihres Kindes zu pflegen. Gegebenheiten und Vorkommnisse, die für die Entwicklung des Kindes von Bedeutung sind, teilen sie den Lehrkräften mit. Gespräche Eltern-Schule zur gegenseitigen Information, bei Schulschwierigkeiten, Problemen und Anliegen persönlicher Art sowie Schulbesuche sollten im Voraus vereinbart werden. Ein Schulisches Standortgespräch ist immer dann sinnvoll, wenn die aktuelle Situation einer Schülerin oder eines Schülers gemeinsam besprochen und eingeschätzt werden soll. Es ist namentlich dann angezeigt, wenn ein besonderes pädagogisches Bedürfnis des Kindes oder des Jugendlichen vermutet wird oder wenn bereits eine sonderpädagogische Massnahme durchgeführt wird und deren Wirkung überprüft werden soll. Eltern ohne elterliches Sorgerecht haben ein Auskunftsrecht gemäss Art. 275a Abs. 2 ZGB. Broschuere_Mitwirkung_und_Partizipation_in_der_Schule_.pdf (1837.5 kB) |