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Psychotherapie

Schülerinnen und Schüler, die bei der Bewältigung ihrer seelischen Probleme und Leiden oder für ihre Persönlichkeitsentwicklung spezifische Unterstützung brauchen, können das Angebot der Psychotherapie in Anspruch nehmen. Ziel ist es, die Schülerin oder den Schüler mit Hilfe anerkannter psychotherapeutischer Verfahren zu befähigen, sich in seinem familiären und schulischen Umfeld der Situation angepasst zu verhalten und zu entwickeln. Das Angebot beschränkt sich auf die schulisch indizierte Psychotherapie. Schulisch indiziert kann in diesem Zusammenhang bedeuten,

  • dass das schulische Fortkommen der Schülerin oder des Schülers gefährdet ist.
  • dass negative Auswirkungen auf den Umgang mit Menschen oder den Umgang mit Anforderungen im schulischen Alltag festzustellen sind.

Bei jeder schulisch indizierten Psychotherapie muss für eine wirksame Veränderung auch das familiäre und schulische Umfeld mit einbezogen werden. Die Psychotherapie wird von der Schulleitung auf Grund eines Schulischen Standortgesprächs und in der Regel auf Grund einer schulpsychologischen Abklärung verordnet. Mit den Eltern wird eine Kostenbeteiligung der Invalidenversicherung oder der Krankenkasse geprüft. Der Schulpsychologische Dienst schlägt in der Regel die Therapeutin oder den Therapeuten vor oder prüft Vorschläge der Eltern.

Die Anmeldung erfolgt über die Klassenlehrperson Ihres Kindes.

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