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Psychomotorische Therapie

Die psychomotorische Therapie ist eine pädagogisch-therapeutische Massnahme, die bewegungsauffällige Kinder und Jugendliche in ihrer motorischen Entwicklung unterstützt und ihre Fähigkeiten in den Bereichen Grobmotorik (Bewegungen des ganzen Körpers), Feinmotorik (manuelle Tätigkeiten) und Grafomotorik (Schreibfertigkeit) fördert. Dadurch stärkt sie das Selbstvertrauen der Kinder und Jugendlichen und leistet einen Beitrag an ihre Persönlichkeitsentwicklung.
Psychomotorische Auffälligkeiten zeigen sich v.a. im Lebensbereich Bewegung und Mobilität (Koordinationsfähigkeit, Erwerb von grob- und grafomotorischen Fertigkeiten und ihre situations- und materialgerechte Planung und Durchführung im Rahmen einer Handlung bzw. einer Lebenssituation) und sind oft verbunden mit Problemen in anderen Bereichen wie Umgang mit Menschen, Allgemeines Lernen (z.B. Erkunden von Dingen und Beziehungen im Spiel) sowie Schreiben und Lesen (z.B. Erwerb einer flüssigen und lesbaren Handschrift).

Sie umfasst die Interventionsformen:

  • Abklärung/Diagnostik, Indikation
  • ambulante Einzel- und Gruppentherapie im Therapieraum
  • therapiebegleitende Massnahmen
    Unterrichtsbesuche- und Beobachtungen mit Auswertungsgespräch
    Gespräche und Beratungen von Eltern und Lehrpersonen 
    Anleitung im Umgang mit bestimmten Erfassungs- und/oder Fördersequenzen innerhalb der Klasse.
  • fachbezogene Interventionen (Prävention) wie Fachberatung, interdisziplinäre Zusammenarbeit und Präventive Interventionen

Die Psychomotorische Therapie richtet sich grundsätzlich an Schülerinnen und Schüler aller Schulstufen. An der Schule Uitikon wird sie jedoch auf Grund der prognostisch günstigeren frühen Förderung und Prävention motorischer Störungen schwerpunktmässig in der Kindergarten- und der Unterstufe eingesetzt. Der Einbezug und die Mitarbeit der Eltern bei der Therapie sind für den Therapieerfolg unbedingt notwendig und erforderlich. Die Psychomotorische Therapie erfolgt bei der Psychomotorik-Therapeutin der Schule Uitikon.
Die Zuweisung zur Psychomotorischen Therapie erfolgt durch die Schulleitung auf Grund eines Schulischen Standortgesprächs und einer Fachabklärung durch die Therapeutin.

Die Anmeldung erfolgt über die Klassenlehrperson Ihres Kindes.

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