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Audiopädagogik

Für Schülerinnen und Schüler mit einer durch ein fachärztliches Gutachten belegten Hörbeeinträchtigung bewilligt und finanziert die Schulpflege die audiopädagogische Beratung und Förderung.

Diese Leistungen werden im Kanton Zürich durch den Audiopädagogischen Dienst (APD) des Zentrums für Gehör und Sprache angeboten (ZGSZ). Das audiopädagogische Angebot beinhaltet die Beratung und Therapie (i.d.R. 2-4-Lektionen/Woche). Das Angebot und die Unterstützungsformen sind im Konzept des APD definiert.

Die Ziele, Art und Umfang der audiopädagogischen Begleitung werden in einem Schulischen Standortgespräch auf Grund von fachärztlichen Gutachten und unter Beizug einer speziell ausgebildeten Fachperson (Audiopädagoge) erarbeitet und festgelegt. Die Verantwortung der Gesamtbeurteilung der Schülerinnen und Schüler liegt bei der Regelklassenlehrperson. Die audiopädagogische Fachperson wird zur Beurteilung beigezogen.

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