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Benützung der Schulanlagen

Benützung der Schulanlagen ausserhalb der Unterrichtszeit

Pausenplätze und Spielwiesen der Schulanlagen an allen Standorten dürfen grundsätzlich auch ausserhalb der Unterrichtszeiten genutzt werden. Da alle Anlagen in Wohngebieten liegen, ist auf die Anwohner Rücksicht zu nehmen. Es gilt die Polizeiverordnung der Politischen Gemeinde Uitikon, die u.a. verbietet

  • die öffentliche Ruhe, Sicherheit und Ordnung zu stören oder die Sicherheit von Menschen, Umwelt und Eigentum zu gefährden. (Art.4)
  • öffentliches Eigentum zu verunreinigen, zu beschädigen oder sonst wie zu beeinträchtigen. (Art.10)
  • Lärm zu verursachen, der durch Rücksichtnahme oder zumutbares Vorkehren vermieden werden kann. (Art.22)

Die Ruhezeiten von 12.00 – 13.00 Uhr und 22.00 – 7.00 Uhr sind einzuhalten. Motorisierte Fahrzeuge sind aus Sicherheitsgründen auf dem Schulgelände nicht zugelassen. Bei Zuwiderhandlung können Betroffene Anzeige unter Telefon 044 200 15 17 (Gemeindepolizei) oder 117 (Kantonspolizei) erstatten.

Die Schulbehörde bittet um Einhaltung der Vorgaben, damit die Schulanlagen auch weiterhin der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen können.

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